Ingenieurbüro Dejon

Prüfungen nach MPBetreibV, UVV und Arbeitssicherheit

Messtechnische Kontrollen (MTK) an Medizinprodukten nach § 14 Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV-
 
Sogenannte MTK-Prüfungen (wurde früher als "Eichung" bezeichnet) werden ebenfalls von uns durchgeführt.
Es werden jedoch nur Blutdruckmessgeräte (manuell oder elektronisch) und Vital- bzw. EKG-Monitore mit Druck- und/oder Temperaturmessfunktionen von uns geprüft.
 
Die Prüffrist ist in der Regel alle 2 Jahre.
 
Beispiele hierfür sind:
manuelle Blutdruckmessgeräte, elektrisch betriebene Blutdruckmessgeräte, Vitalmonitore, EGK-Monitore mit nichtinvasiver Blutdruckmessung, Monitore mit Temperaturmessfunktionen, Monitoreinschübe mit nichtinvasiven Blutdruckmessfunktionen, Monitoreinschübe mit Temperaturmessfunktionen