Ingenieurbüro Dejon

Prüfungen nach MPBetreibV, UVV und Arbeitssicherheit

Selbstverständlich führen wir auch Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 an sonstigen Geräten durch.
 
Auch hierbei wird jede Prüfung mit einem Prüfbericht in dem Gerätetyp, Standort, ID-Nr., Ergebnisse der Sichtprüfung, Funktionsprüfung, elektrische Messungen nach VDE 0701-0702 und das Prüfergebnis dokumentiert werden.
Diese Prüfberichte sind als Nachweis bei Kontrollen durch Aufsichtsbehörden zumindest bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
 
Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Gerät eine Prüfplakette, aus welcher die Art der Prüfung und das Datum der nächsten Prüfung hervorgeht. Bei Bedarf auch eine ID-Nummer.
 
Die gesetzliche Grundlage für diese Prüfungen und deren Aufzeichnungspflicht begründet sich in der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV, die sie z.B. unter www.juris.de finden, sowie in den Vorschriften der Berufsgenossenschaften.


 
Besonders erwähnenswert:
Die Unterlassung dieser Prüfungen bei Gefährdung von Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten ist strafbewehrt.
 
DGUV Vorschrift 3 Geräte (auch elektrische Betriebsmittel genannt) sind z.B.:
Bürogeräte (PC, Drucker, Monitor...), Küchengeräte (Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Mixer, Konvektomaten, elektrische Bratpfannen...), Werkstattgeräte (Bohrmaschinen, Elektrosägen, Lötkolben, Heißklebepistolen...) aber auch Verlängerungskabel, Steckerleisten, Mehrfachsteckdosen u.v.a.m.